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BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbindlichkeit von europäischem Gemeinschaftsrecht durch innerstaatliche Bezugnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfolgbarkeit - Ordnungswidrigkeit - Formelles deutsches Gesetz - Europäisches Gemeinschaftsrecht
Papierfundstellen
- NJW 1983, 1258
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71
Solange I
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Auch im Fall der hier in Rede stehenden konkreten Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 kann nicht festgestellt werden, daß die Rügen der Beschwerdeführerin - Fehlen einer im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG bestimmten Ermächtigungsnorm auf der Grundlage demokratischer Legitimation, Fehlen eines Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG vergleichbaren Zitiergebots - den elementaren Kernbereich der deutschen Verfassungsordnung (vgl. BVerfGE 37, 271 >279 ff.<) betreffen. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Soweit schließlich die Beschwerdeführerin als Beschneidung ihres Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ) rügt, daß das Amtsgericht gemeint hat, die Fahrtschreiberdiagramme selbst aufgrund eigener Sachkunde auswerten und auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten zu können, handelt es sich um eine Frage der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrensrechts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<). - BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Daß die Übertragung einer derartigen, sich auch auf Regelungen mit "Eingriffscharakter" erstreckenden Normsetzungskompetenz die auch im Rahmen des Art. 24 Abs. 1 GG gezogenen äußersten Grenzen überschritten hätte (vgl. BVerfGE 58, 1 >40 ff.<; 59, 63 >89 ff.<), kann nicht festgestellt werden.
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Daß die Übertragung einer derartigen, sich auch auf Regelungen mit "Eingriffscharakter" erstreckenden Normsetzungskompetenz die auch im Rahmen des Art. 24 Abs. 1 GG gezogenen äußersten Grenzen überschritten hätte (vgl. BVerfGE 58, 1 >40 ff.<; 59, 63 >89 ff.<), kann nicht festgestellt werden. - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76
Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Die ihr zugrundeliegende Vorschrift des § 7 a Fahrpersonalgesetz in Verbindung mit den Art. 7 Abs. 2 und 4, 11 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 genügt den Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 42, 261 >262 f.<). - EuGH, 28.11.1978 - 97/78
Schumalla
Auszug aus BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82
Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. November 1978 (Rs-C 97/78, Slg. 1978, 2311) festgestellt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
Lenkzeitunterbrechung - Straßenbahnfahrer
Nach Art. 249 Satz 2 EG-Vertrag i.V.m. Art. 29 Satz 2 EG-VO Nr. 561/2006 hat die Verordnung zwar allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (zur innerstaatlichen Verbindlichkeit von Gemeinschaftsverordnungen z.B. BVerfG 14. Februar 1983 - 2 BvR 1461/82 - NJW 1983, 1258;… allgemein zur unmittelbaren Anwendung von EG-Verordnungen als primäres Gemeinschaftsrecht z.B. ErfK/Wissmann, 7. Aufl., Vorbem. EGV Rn. 8). - BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 8.82
Verpflichtung zur Herausgabe von Unterlagen - Verbot des Zwanges zur …
Die Rechtsgültigkeit und die unmittelbare innerstaatliche Geltung der EWG-Verordnungen, deren Durchführung das Fahrpersonalgesetz dient, stehen außer Zweifel (vgl. BVerfG, EuGRZ 1983, S. 361 = NJW 1983, 1258). - LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2011 - 8 O 8697/10
Verkehrsunfall im europäischen Ausland: Internationale Zuständigkeit bei Klage …
So ist jede Vorschrift des Gemeinschaftsrechts im Lichte des gesamten Gemeinschaftsrechts, seiner Ziele und seines Entwicklungsstandes zur Zeit der Anwendung der betreffenden Vorschrift auszulegen (EuGH NJW 1983, 1258; BGH NJW 2007, 71, 72). - LG Kassel, 04.07.2022 - 10 O 1402/20 Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV war nicht veranlasst, weil sich im vorliegenden Rechtsstreit keine entscheidungserheblichen und der einheitlichen Auslegung bedürfenden Fragen des Unionsrechts stellen, die nicht von vornherein bereits eindeutig geklärt sind (vgl. EuGH, Urt. v. 06.10.1982, C-283/81, NJW 1983, 1258; BVerfG, Beschl. v. 28.08.2014, 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52).
- KG, 05.01.1998 - 3 Ws (B) 663/97 Es ist obergerichtlich bereits geklärt und bedarf keiner erneuten Entscheidung durch den Senat, daß das FPersG , das ein formales deutsches Gesetz ist, soweit es inhaltlich auf Normen des europäischen Gemeinschaftsrechts Bezug nimmt und die Verletzung der darin gemeinschaftsrechtlich begründeten Verhaltenspflichten für ordnungswidrig erklärt, mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist [vgl. BVerfG VRS 64, 321 ; OLG Düsseldorf VRS 66, 65 ].